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 Berechnen Sie      selbst 

Wenn Sie uns folgende Email senden, übermitteln wir Ihnen gerne die Ladungsformel kostenlos zu.

Anforderung der Ladungsformel


Wir möchten, dass Sie sicher ankommen! Deshalb beachten Sie Bitte

Komponenten wie Fahrzeugrahmen bzw. Rahmenverlängerungen
(z.B. Alko Tiefrahmen oder Original-Chassis mit oder ohne Rahmenverlängerung)
und dessen erforderliche Tragfähigkeit, Fahrzeugüberhang,
die zur Ermittlung der zulässigen Belastungsgrenze des Fahrzeuges gehören,
sind gravierende Sicherheitsfaktoren, die evtl. zu einer zusätzlichen Montage
von Fahrzeugteilen und Zubehör führen.
 

Bei Unklarheiten erreichen Sie unsere technische Hotline
unter: +43 (0) 57 43/ 9 31 28 23 oder
per Email unter: technik@womotec.de


 Wenn Sie noch keine Aufnahmepunkte für einen Lastenträger an Ihrem Fahrzeug haben,
benötigen Sie gegebenenfalls eine Fahrzeuganbindung.
Diese Anbindung in Verbindung mit einer Rahmenverlängerung/ Absenkung bekommen
Sie selbstverständlich von uns.
Dieses Zusatzteil ist ebenfalls für die Aufnahme einer
Womotec Anhängekupplung
konzipiert.
Für dieses Zusatzmodul benötigen wir spezifische Daten Ihres Fahrzeuges:
 
HIER


 Wichtig zu wissen...
                                                    ...die Physik setzt Grenzen
                     

Gerne verkaufen wir Ihnen einen Lastenträger!
Allerdings sollten Sie diesen auch nutzen können und nicht

nur "spazieren fahren"

Durch konstruktionsbedingte Fertigung bei den Reisemobilherstellern
ist die zusätzliche Beladung der Fahrzeuge leider sehr oft auf ein bedrohliches Minimum geschrumpft.
Bei Fahrzeugen mit Heckgarage wird diese sehr oft als
"Lastesel" derart Be/ überladen, dass es nur in den seltensten Fällen möglich ist
sein Zweirad oder dergleichen auf einem am Heck montierten Träger zu transportieren.

Bevor Sie sich für ein Lastenträger entscheiden sollten Sie unbedingt vorher folgendes abklären:
freie Kapazität der Hinterachslast überprüfen!
(Differenz zwischen tatsächlicher/ gewogener und zulässiger Hinterachslast)
Bei der Wiegung nur die Hinterachse berücksichtigen.
Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug in reisefertigen Zustand (Vollen Tanks - alle mitreisenden Personen - Gepäck usw.
so auf die Waage das die Vorderräder nicht mitgewogen werden.

zul. Gesamtgewicht des Fahrzeuges auf freie Kapazität überprüfen!

Wir helfen Ihnen dabei!
Mit der interaktiven Formel können Sie ganz einfach selbst herausfinden, ob Ihr
Reisemobil für die Aufnahme eines Lastenträgers geeignet ist.

Anforderung der Ladungsformel

Sollte das Ergebnis ergeben, dass Ihr Mobil nicht geeignet ist, einen Lastenträger
aufzunehmen, oder die zulässige Netto Ladung ist zu gering, sollte Sie über
eine Alternative nachdenken.
z.B.: einen
Ultra-leicht Anhänger
von Womotec
demnächst bei uns im Lieferprogramm

ODER für die Optik und den Komfort eine

Zusatzluftfederung
mit Freigabe für eine eventuelle Auflastung Ihres Fahrzeuges


Entscheidende Fragen
Erfüllt der Träger die allgemeinen technischen Anforderungen wie solide Konstruktion
oder keine scharfen Außenkanten? Genügt er darüber hinaus den besonderen Vorgaben
der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO); Stets ist solchen Trägern
eine ausführliche Anleitung beigegeben. Passt das Tragesystem ohne weiteres
zum eigenen Auto? Ist eine Umrüstung am Auto geboten? Beispielsweise können
eine geeignete Anhängekupplung oder Verstärkungen am Fahrzeugaufbau erforderlich
werden, um die "Stützkräfte" des Trägers sicher aufzunehmen. Sind Besonderheiten
zu beachten, z.B. wenn zusätzlich noch ein Anhänger an den Haken genommen werden
soll, oder wenn Leuchten bzw. Rückstrahler am Wagenheck durch den Träger verdeckt
werden.

Beleuchtung und Kennzeichen sichtbar?
Wenn ein Tragegestell - oder auch dessen Ladung - die Sichtbarkeit von rückwärtigen
Beleuchtungseinrichtungen am Auto beeinträchtigt, muss eine zweite Garnitur
(zusätzlicher Leuchtenträger/ Lichtleiste) angebracht werden.
Die StVZO fordert dies nicht nur für die Schluss-, Brems-
und Blinkleuchten, sondern auch für die Rückstrahler, Rückfahrscheinwerfer und
Nebelschlussleuchten. Das gleiche gilt für das hintere Kennzeichen und dessen Beleuchtung.
Häufig sind die geforderten Beleuchtungs-Doppel schon fest in das
Tragesystem eingebaut. Aber auch die Montage getrennter Leuchtenträger ist zulässig.
Klar, dass dabei die vorgeschriebenen Höhen- und Seitenmaße einzuhalten sind.
Eine besondere Schaltvorschrift der StVZO will ebenfalls beachtet sein: Die
Nebelschlussleuchten am Wagen müssen automatisch abschalten, wenn der Stecker
für ihre Doppel eingestöpselt wird. Seit dem 1. April 1995 gilt diese Vorschrift
für neue Heck- bzw. Leuchtenträger sowie für neue Fahrzeuge. Bis zum 1. Januar
1996 waren die älteren entsprechend nachzurüsten.


Ladung gut sichern?
Auch für Heckträger gelten die in § 22 der StVZO festgeschriebenen Gebote der
Ladungssicherung. Die Ladung auf dem Träger ist "verkehrssicher zu verstauen"
und "gegen Herabfallen besonders zu sichern". Prüfen Sie schon beim Kauf, ob
der Träger das vorgesehene Ladegut sicher aufnehmen kann und ob er bequeme,
leicht zu handhabende Befestigungsmöglichkeiten bietet. Am äußeren Rand der
Schluss- oder Begrenzungsleuchten des Wagens gemessen, darf die Ladung nicht
mehr als 40 Zentimeter zur Seite hinausragen. Handelt es sich um "schlecht erkennbare
Gegenstände" wie etwa Stangen oder Pfähle, ist keinerlei seitlicher Überstand
erlaubt.

Ergänzender Sicherheitstipp:
Ziehen Sie das Zweirad unbedingt in die Federn.
Am besten mit Spanngurten
Vermeiden Sie möglichst jeden Ladungsüberstand zur Seite und achten Sie auch darauf,
dass keine scharfkantigen oder spitzen Dinge nach hinten über den Träger
bzw. das Fahrzeugheck hinausragen.
Am leichtesten tut sich mit diesen Fragen, wer Fachleute zur Auswahl und Montage
heranzieht, etwa die Vertretung der eigenen Automarke oder kompetente
Fach-Händler und -Werkstätten oder uns!
oder rufen Sie uns einfach an:
Technische Hotline Tel.:  0 57 43/ 92 04 13
 


Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: Webmaster 

 
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