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Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen - also vor allem die Anhängekupplungen und Zugdeichseln müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Dass dies der Fall ist, lässt sich meist an einer Wellenlinie, einem Unterscheidungsbuchstaben und einer Prüfnummer oder einem Europaprüfzeichen erkennen. Da die Verbindungseinrichtungen zu den wichtigen Teilen am Fahrzeug gehören, von denen die Verkehrssicherheit in hohem Maße abhängt, sollte man ihren Anbau einer erfahrenen Werkstatt überlassen. Während des Fahrens bitte auf folgende Punkte besonders achten: Die Schraub- und Schweißverbindungen müssen stets fest sein. Beschädigte oder verbogene Verbindungseinrichtungen dürfen nicht instand gesetzt werden. Sie sind durch neue zu ersetzen. An Anhängekupplungen und Zugeinrichtungen darf nachträglich weder geschweißt noch gebohrt werden. Klemmverbindungen sind für untergeordnete Zwecke möglich; in Zweifelsfällen sollte man die Hersteller befragen. Hänger am Haken - Gewichte nicht überschritten! Busgeldkatalog Hier Besonders heißt es bei der Stützlast-Frage aufpassen, wenn ein Heckträger die Kupplung beansprucht und zusätzlich noch ein Anhänger an den Haken genommen werden soll. Die Stützlasten des Tragesystems und des Hängers sind dann zusammenzuzählen; die Summe darf nicht über dem Limit für Kupplung bzw. Fahrzeug liegen. Ein Austausch der Kupplung gegen eine höher belastbare und für Heckträger geeignete Ausführung kann ein Ausweg sein. Doch wiederum Achtung: Nicht bei jedem Tragesystem ist der Betrieb von Anhängern möglich. Hierzu muss nämlich die "Winkelbeweglichkeit" des Hängers gewährleistet bleiben. Auch die höchstzulässige Hinterachslast des Autos ist beim Einsatz eines Heckträgers zu beachten - vor allem, wenn dazu noch ein Caravan oder Gepäckanhänger kommt. Drückt allzu viel auf die Hinterachse, kann die Lenkung schwammig werden, der Bremsweg nimmt gewaltig zu und das Gespann neigt zum Ausbrechen. Eine öffentliche Fahrzeugwaage mit voller Beladung ansteuern, lautet die Lösung in Zweifelsfällen. Gefährliche Einbußen am Lenk- und Bremsverhalten drohen auch, wenn bei einem Auto das höchstzulässige Gesamtgewicht überschritten wird. Klarheit schafft eine Ermittlung der erlaubten Nutzlast und ein Vergleich mit der vorgesehenen Belastung. |
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