

| |  km/h Regelung für Gespanne
- Voraussetzungen für das Fahren eines PKW mit Anhänger mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h
- Mit Wirkung vom 22. Oktober 1998 ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für bestimmte
Kraftfahrzeuggespanne – Pkw mit Anhänger und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger – auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen von bisher 80 km/h auf 100 km/h angehoben worden. Die Ausnahmeverordnung ist vorerst bis zum 31.12.2006 befristet. - Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein:
1. Die zulässige Masse des Anhängers darf den Wert X, multipliziert mit der Leermasse des Zugfahrzeuges, nicht überschreiten. Für X gilt: X = 0,3 gilt für a) Anhänger ohne Bremse und für b) Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer
X = 1,1 gilt für Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern, jedoch hat als Obergrenze immer der kleinere Wert der beiden nachfolgenden Bedingungen Gültigkeit: - zulässige Masse des Anhängers </= (kleiner oder gleich) zulässige Masse des Zugfahrzeug
- zulässige Masse des Anhängers </= (kleiner oder gleich) zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein
(zul. Masse Anhänger = X, multipliziert mit Leermasse Zugfahrzeug) - Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein
- Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und mindestens der
Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) entsprechen, sowie keinen Zuschlag zum Lastindex aufweisen (10% Regelung für 80 km/h). - Die Erfüllung dieser Voraussetzungen muss durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA) auf einem entsprechendem Formular bestätigt werden. - Die Straßenverkehrsbehörde muss auf diesem Formular (muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden)
bescheinigen, dass das Gespann (PKW und Anhänger) für die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen ist. - Es werden 2 Plaketten mit der Bezeichnung 100 km/h
ausgegeben, die jeweils am Zugfahrzeug und am Anhänger angebracht werden müssen.
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