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km/h Regelung für Gespanne

 

  • Voraussetzungen für das Fahren eines PKW mit Anhänger mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h
     
  • Mit Wirkung vom 22. Oktober 1998 ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für bestimmte
    Kraftfahrzeuggespanne – Pkw mit Anhänger und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit
    einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger – auf Autobahnen und
    Kraftfahrtstraßen von bisher 80 km/h auf 100 km/h angehoben worden.
    Die Ausnahmeverordnung ist vorerst bis zum 31.12.2006 befristet.
     
  • Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein:
    1. Die zulässige Masse des Anhängers darf den Wert X, multipliziert mit der Leermasse
    des Zugfahrzeuges, nicht überschreiten.
    Für X gilt: X = 0,3 gilt für       a) Anhänger ohne Bremse und für
                                                    b) Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer

    X
    = 1,1 gilt für Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern,
    jedoch hat als Obergrenze immer der kleinere Wert der beiden nachfolgenden Bedingungen Gültigkeit:
     
  • zulässige Masse des Anhängers </= (kleiner oder gleich) zulässige Masse des Zugfahrzeug
  • zulässige Masse des Anhängers </= (kleiner oder gleich) zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein
    (zul. Masse Anhänger = X, multipliziert mit Leermasse Zugfahrzeug)
  • Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein
  • Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und mindestens der
    Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) entsprechen,
    sowie keinen Zuschlag zum Lastindex aufweisen (10% Regelung für 80 km/h).
  • Die Erfüllung dieser Voraussetzungen muss durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
    (TÜV, DEKRA) auf einem entsprechendem Formular bestätigt werden.
  • Die Straßenverkehrsbehörde muss auf diesem Formular (muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden)
    bescheinigen, dass das Gespann (PKW und Anhänger) für die Höchstgeschwindigkeit
    von 100 km/h zugelassen ist.
  • Es werden 2 Plaketten mit der Bezeichnung 100 km/h
    ausgegeben, die jeweils am Zugfahrzeug und am Anhänger angebracht werden müssen.


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